Zuwendungen
Herzlich willkommen!
Wir freuen uns über Ihr Interesse, die Wilhelm-Lorch-Stiftung finanziell zu unterstützen und somit den jungen Branchennachwuchs zu fördern. Es ist eine Investition in die nächste Generation!
Sie können entscheiden, ob Ihre Zuwendung, über die wir uns sehr freuen würden, als Spende oder als Zustiftung verbucht wird, eine entsprechende Angabe bei Ihrer Überweisung genügt.
Spenden sind zeitnah nach Eingang gemäß dem gemeinnützigen Zweck der Stiftung zu verwenden.
Zustiftungen gehen unmittelbar in das Vermögen der Wilhelm-Lorch-Stiftung über. Sie tragen so zur Erhöhung der jährlichen Stiftungserträge bei, die ebenfalls ausschließlich zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden.
Für Ihre Zuwendung, ob Spende oder Zustiftung, erhalten Sie nach Eingang des Betrags eine Bestätigung zur Vorlage beim Finanzamt. Spenden und Zustiftungen sind steuerlich absetzbar.
WILHELM-LORCH-STIFTUNG
Martina Vollmöller
Mainzer Landstraße 251
60326 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 7595-1305
E-Mail: m.vollmoeller@wilhelm-lorch-stiftung.de
Bankverbindung:
Wilhelm-Lorch-Stiftung
Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE50 5005 0201 0000 0271 77
BIC: HELADEF1822